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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 7. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Denis Michel, handelnd unter dem Namen „Lichtgefühl" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") über die fotografische Begleitung von Hochzeiten und damit verbundene Leistungen.

Die AGB sind Bestandteil jedes individuellen Vertrags zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Regelung im individuellen Vertrag und einer Regelung in diesen AGB hat die Regelung im individuellen Vertrag Vorrang.

§ 1 – Buchung und Vertragsschluss

1.1 Anfrage

Eine Anfrage des Auftraggebers über das Kontaktformular der Webseite, per E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationswege stellt kein verbindliches Angebot dar. Sie dient ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme und Information.

1.2 Angebot und Annahme

Der Auftragnehmer wird auf Anfrage des Auftraggebers ein konkretes, schriftliches Angebot in Form eines individuellen Vertrags erstellen. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des individuellen Vertrags durch beide Parteien sowie Eingang der vereinbarten Anzahlung zustande.

1.3 Anzahlung und Terminreservierung

Mit Eingang der Anzahlung blockiert der Auftragnehmer den Hochzeitstag exklusiv für den Auftraggeber. Vor Eingang der Anzahlung besteht keine Reservierung des Termins.

§ 2 – Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen der Hochzeitsfotografie nach den im individuellen Vertrag vereinbarten Paketen und Zusatzoptionen.

(2) Im jeweiligen Paket enthalten sind, sofern nicht anders vereinbart:

(3) Der Auftragnehmer erbringt die fotografische Leistung nach bestem fachlichen Können. Die Auswahl und Bearbeitung der Bilder obliegt dem Auftragnehmer und erfolgt nach professionellen Maßstäben sowie nach dem fotografischen Stil des Auftragnehmers, wie er auf der Webseite (lichtgefuehl.de) als „Lichtgefühl" beschrieben ist.

(4) Die Anzahl der gelieferten Bilder richtet sich nach dem gebuchten Paket und der Begleitdauer und liegt erfahrungsgemäß zwischen 400 und 800 Bildern. Eine Mindestanzahl wird nicht garantiert, da die Auswahl nach qualitativen Maßstäben erfolgt.

(5) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf bestimmte einzelne Aufnahmen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, etwaige besondere Bildwünsche des Auftraggebers, die im Vorgespräch mitgeteilt wurden, im Rahmen des Möglichen zu berücksichtigen.

(6) Eine Herausgabe von unbearbeiteten Rohdateien (RAW) ist nicht Bestandteil des Vertrags und wird grundsätzlich nicht gewährt.

§ 3 – Zusatzoptionen

(1) Folgende Zusatzoptionen können zu jedem Paket gegen gesonderte Vergütung dazugebucht werden:

(2) Die Vergütung der Zusatzoptionen wird im individuellen Vertrag festgehalten.

(3) Die Buchung von Zusatzoptionen ist bis spätestens vier Wochen vor dem Hochzeitstag möglich. Spätere Buchungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich.

§ 4 – Zahlungsbedingungen

(1) Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen.

(2) Der Restbetrag in Höhe von 50 % des Gesamthonorars ist spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin auf das im Vertrag genannte Konto zu überweisen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Mahnkosten in angemessener Höhe können zusätzlich erhoben werden.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, am Hochzeitstag zu erscheinen oder Bilder bzw. Trailer auszuliefern, solange offene Zahlungen bestehen.

(5) Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Tage vor dem Hochzeitstermin sind Anzahlung und Restbetrag gemeinsam und sofort fällig.

§ 5 – Reisekosten

(1) Die Anfahrt im Umkreis von 40 km ab dem Sitz des Auftragnehmers ist im Honorar enthalten.

(2) Bei darüber hinausgehender Entfernung werden Reisekosten nach individueller Vereinbarung berechnet und vor Vertragsabschluss schriftlich im Vertrag festgehalten.

(3) Bei mehrtägigen oder weit entfernten Hochzeiten können Übernachtungskosten anfallen, die ebenfalls vorab schriftlich vereinbart werden.

§ 6 – Verpflegung des Fotografen

(1) Bei einer Begleitung von 8 Stunden oder mehr verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Auftragnehmer (und gegebenenfalls der zweiten Fotografin) einen Sitzplatz beim Essen sowie ausreichend Speisen und Getränke zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftragnehmer wird die Mahlzeit zeitlich so kurz wie möglich halten und idealerweise zeitgleich mit dem Hauptgang des Brautpaars einnehmen, um keine wichtigen Momente zu verpassen.

§ 7 – Lieferung der Bilder

(1) Die fertig bearbeiteten Bilder werden dem Auftraggeber in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Hochzeit über eine private, passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung gestellt.

(2) Die Online-Galerie bleibt für 12 Monate nach Bereitstellung verfügbar. Innerhalb dieses Zeitraums können der Auftraggeber und seine Gäste die Bilder unbegrenzt herunterladen, drucken und teilen.

(3) Eine Verlängerung der Galerie-Verfügbarkeit über 12 Monate hinaus kann auf Anfrage gegen Aufpreis vereinbart werden. Es wird empfohlen, alle Bilder innerhalb der 12 Monate auf eigenen Datenträgern zu sichern.

(4) Bei zusätzlich gebuchtem Filmtrailer beträgt die Lieferzeit bis zu vier Wochen nach der Hochzeit.

(5) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. schwere technische Defekte, Krankheit) verlängern die Lieferzeit angemessen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren.

§ 8 – Bildrechte und Nutzungsrechte

(1) Das Urheberrecht an allen im Rahmen des Vertrags entstandenen Aufnahmen verbleibt beim Auftragnehmer (§ 2 UrhG). Dies gilt auch für KI-generierte Bilder, soweit sie unter der gestalterischen Verantwortung des Auftragnehmers entstehen.

(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für ausschließlich private Zwecke. Dies umfasst:

(3) Eine kommerzielle Nutzung der Bilder durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. Verkauf an Verlage, Werbeagenturen, kommerzielle Plattformen) ist ausdrücklich ausgeschlossen und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) Eine Bearbeitung oder Veränderung der Bilder durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Dies umfasst insbesondere das Anwenden von Filtern, das Beschneiden des Bildes über das ursprüngliche Format hinaus, farbliche Anpassungen sowie das Hinzufügen von Texten oder Grafiken zu den gelieferten Bildern. Erlaubt ist lediglich die unveränderte Wiedergabe der Bilder.

(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Veröffentlichungen der Bilder durch den Auftraggeber als Urheber genannt zu werden, sofern dies möglich ist (z. B. Bildunterschrift auf Social Media: „Foto: Lichtgefühl · Denis Michel").

(6) Die konkrete Erlaubnis des Auftraggebers für die Nutzung der Bilder durch den Auftragnehmer zu Eigenwerbungszwecken wird im individuellen Vertrag geregelt.

§ 9 – KI-generierte Bilder

9.1 KI-Stilbeispiele auf der Webseite des Auftragnehmers

Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er zur Kenntnis genommen hat, dass die auf der Webseite des Auftragnehmers (lichtgefuehl.de) gezeigten Hochzeitsbilder Stilbeispiele sind, die mit künstlicher Intelligenz erschaffen wurden. Es handelt sich nicht um Aufnahmen realer Hochzeiten. Die KI-Stilbeispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung der Bildsprache und der gestalterischen Handschrift des Auftragnehmers. Sie sind als solche auf jedem einzelnen Bild gekennzeichnet.

Die fotografische Leistung am Hochzeitstag erfolgt selbstverständlich mit professionellen Kameras und ohne Einsatz von KI. Der Auftraggeber erhält echte fotografische Aufnahmen seines Hochzeitstags.

9.2 Zusatzoption „Eure KI-Erinnerung"

Sofern der Auftraggeber die Zusatzoption „Eure KI-Erinnerung" gebucht hat, gelten folgende ergänzende Bedingungen:

a) Der Auftragnehmer erstellt ein oder mehrere KI-generierte Bilder nach den vom Auftraggeber im Vorgespräch beschriebenen Wünschen.

b) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei diesen Bildern um synthetisch erzeugte Bildwerke handelt, nicht um Fotografien. Die Abbildung der Personen erfolgt auf Basis von Referenzbildern oder Beschreibungen und ist als künstlerische Interpretation zu verstehen.

c) Die KI-Bilder werden gemäß den Vorgaben des EU AI Act (Verordnung 2024/1689, Art. 50) in geeigneter Form als KI-generiert gekennzeichnet.

d) Die Nutzungsrechte an den KI-Bildern werden dem Auftraggeber für ausschließlich private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen.

e) Der Auftragnehmer behält sich vor, anonymisierte Versionen der KI-Bilder (ohne erkennbare Personen) zu Eigenwerbungszwecken zu verwenden.

f) Da das rechtliche Umfeld zu KI-generierten Bildern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht abschließend geklärt ist, behalten sich beide Vertragsparteien vor, bei wesentlicher Änderung der Rechtslage eine Anpassung der Klausel im gegenseitigen Einvernehmen vorzunehmen.

§ 10 – Filmtrailer und Musiklizenzen

(1) Bei zusätzlich gebuchtem Filmtrailer gestaltet der Auftragnehmer einen 2- bis 3-minütigen Highlight-Film aus dem während der Hochzeit aufgenommenen Material.

(2) Die Auswahl der Musik erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob es sich um lizenzfreie Musik handelt oder um Musik, die GEMA-Pflichten unterliegt.

(3) Der gelieferte Filmtrailer ist ausschließlich für die private Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Eine öffentliche Verbreitung (z. B. auf öffentlich zugänglichen Social-Media-Kanälen, YouTube, Vimeo) erfordert eine vorherige Klärung der Musiklizenzen durch den Auftraggeber. Etwaige GEMA-Gebühren oder Lizenzkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Folgen einer ungenehmigten öffentlichen Verbreitung des Filmtrailers durch den Auftraggeber.

§ 11 – Zweite Fotografin (Subunternehmerin)

(1) Im Paket „Elite" sowie als Zusatzoption zu anderen Paketen kann eine zweite Fotografin als Subunternehmerin des Auftragnehmers eingesetzt werden.

(2) Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich der Auftragnehmer (Denis Michel). Die zweite Fotografin handelt im Auftrag und unter der Verantwortung des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer haftet für die Auswahl und das Handeln der zweiten Fotografin nach den Bestimmungen des Vertrags und dieser AGB.

(4) Die zweite Fotografin unterliegt denselben Pflichten zu Datenschutz, Bildrechten und Persönlichkeitsrechten wie der Auftragnehmer. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung wurde mit ihr geschlossen.

§ 12 – Persönlichkeitsrechte der Gäste

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er die Hochzeitsgäste in geeigneter Weise darüber informiert, dass auf der Hochzeit fotografiert wird. Eine entsprechende Information kann z. B. durch Hinweis in der Einladung, Aushang am Eingang der Location oder durch Ansage zu Beginn der Veranstaltung erfolgen.

(2) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten der Gäste resultieren, sofern der Auftragnehmer seine Sorgfaltspflichten als Fotograf eingehalten hat.

(3) Sollte ein Gast ausdrücklich der Fotografie widersprechen, wird der Auftragnehmer diesen Wunsch respektieren und entsprechende Bilder löschen oder unterlassen, sobald ihm der Widerspruch bekannt wird.

(4) Die Verarbeitung der Bilder von Gästen erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses des Auftraggebers an der Dokumentation seines Hochzeitstags (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) sowie auf Grundlage des Kunsturhebergesetzes (§ 23 KUG).

§ 13 – Datenschutz

13.1 Verantwortlicher

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Auftragnehmer (Denis Michel, Lichtgefühl, Anschrift siehe Vertrag und Impressum).

13.2 Verarbeitete Daten

Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet der Auftragnehmer folgende Kategorien personenbezogener Daten:

13.3 Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

13.4 Speicherdauer

13.5 Empfänger der Daten / Auftragsverarbeiter

Im Rahmen der Vertragsdurchführung werden folgende Dritte als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO eingesetzt:

13.6 Datenübermittlung in Drittländer

Sofern Auftragsverarbeiter Server außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betreiben, erfolgt die Übermittlung auf Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) oder einer anerkannten Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission.

13.7 Rechte des Auftraggebers

13.8 Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Der Auftraggeber hat das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständig für den Auftragnehmer ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Königstraße 10a, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 / 615541-0
E-Mail: poststelle(at)lfdi.bwl.de
Web: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

13.9 Ergänzende Datenschutzerklärung

Eine ausführliche Datenschutzerklärung des Auftragnehmers für seine Webseite ist unter lichtgefuehl.de/datenschutz einsehbar.

§ 14 – Höhere Gewalt, Krankheit, Stornierung

(1) Sollte die Erfüllung des Vertrags durch den Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt (z. B. schwere Erkrankung, Unfall, Pandemiebeschränkungen) nicht möglich sein, wird sich der Auftragnehmer nach Kräften bemühen, eine geeignete Ersatzfotografin oder einen geeigneten Ersatzfotografen mit vergleichbarer Qualifikation zu stellen.

(2) Sollte trotz aller Bemühungen kein Ersatz gefunden werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit ihn kein Verschulden trifft.

(3) Wird die Hochzeit durch den Auftraggeber abgesagt, gelten folgende Stornierungsregeln, bezogen auf die geleistete Anzahlung:

(4) Wurde zum Zeitpunkt der Absage die Restzahlung bereits geleistet (spätestens 14 Tage vor Hochzeitstermin), wird der Restbetrag zurückgezahlt, abzüglich nachweislich entstandener Kosten des Auftragnehmers (z. B. bereits erfolgte Reisebuchungen, gebuchte Subunternehmerinnen).

(5) Bei Verschiebung der Hochzeit auf einen anderen Termin werden geleistete Zahlungen auf den neuen Termin angerechnet, sofern der Auftragnehmer am neuen Termin verfügbar ist. Andernfalls gelten die Stornierungsregeln nach Absatz 3 und 4.

(6) Höhere Gewalt auf Seiten des Auftraggebers (z. B. behördliche Pandemiebeschränkungen, die die Hochzeit gesetzlich verbieten) wird im gegenseitigen Einvernehmen geregelt. Eine Verschiebung auf einen Ersatztermin ist in diesem Fall vorrangig anzustreben.

§ 15 – Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden.

(3) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf das vereinbarte Honorar begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Bei Datenverlust durch technische Defekte trotz sorgfältiger Backup-Strategie haftet der Auftragnehmer nur, soweit ihm grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

(6) Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Photographen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002, Seite 10.436), soweit diese AGB und der individuelle Vertrag nichts Abweichendes regeln.

§ 16 – Widerrufsbelehrung

(Hinweis: Für Verbraucherverträge im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Auftragnehmer (Adresse siehe Vertrag und Impressum) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird der Auftragnehmer Ihnen alle Zahlungen, die er von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf eingegangen ist.

Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll (z. B. durch Anzahlung und Terminblockierung), so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Denis Michel · Lichtgefühl
Horbenacker 3
79206 Breisach
Deutschland
E-Mail: denis(at)lichtgefuehl.de

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung (*): Hochzeitsfotografie

— Bestellt am (*) / erhalten am (*): _________________________________

— Name des/der Verbraucher(s): _______________________________________

— Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________________________

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

_______________________________________  Datum: _________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 17 – Sonstige Bestimmungen

17.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des individuellen Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

17.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

17.3 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Bei Verbraucherverträgen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

17.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Breisach am Rhein). Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur, sofern der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des deutschen Rechts verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

17.5 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

17.6 Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.7 Vorrang des Vertrags

Bei Widerspruch zwischen einzelnen Bestimmungen des individuellen Vertrags und dieser AGB hat die Bestimmung des Vertrags Vorrang.

ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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